Regeln – Grasduinvissers Bredene
Karpfen sollten nicht gefischt werden ohne gültige Karpferlizenz.

 

GRASDUINVISSERS BREDENE
www.grasduinvissers.be ) (0032) 0474 601 867  Alain Lynneel

 

REGELN

Grasduinvissers Bredene   –   Regeln
Allgemeine Regeln Teich Grasduinen
Fischclub de Grasduinvissers Bredene vzw.

 

  1. Der Teich des Erholungspark Grasduinen ist ausschliesslich für das Angeln reserviert. Alle anderen Sportarten (Schwimmen, Segeln, Skating) sind davon ausgeschlossen.
  2. Der Angelverein “De Grasduinvissers Bredene vzw” ist nach Vereinbarung zwischen dem Gemeinderat und diesem Verein, verantwortlich für die Aufsicht des Teiches im Erholungspark Grasduinen. Es darf nur geangelt werden mit einem gültigem Angelschein erstellt durch “De Grasduinvissers Bredene vzw”.  Der Angelschein muss jeder Zeit bei Anfrage einer Aufsichtsperson oder Behörde vorgelegt werden können .
  3. Den Angelschein mit ausnahme vom Karpferschein, kann man am Teich beim Aufseher erwerben. Die Karpferjahreslizenz muss man beantragen bei Alain Lynneel – alainlynneel@gmail.com  oder 0032 474/ 60.18.67
  4. Folgende Personen können eine Jahreslizenz beantragen:

– ab dem Alter von 14 J.
– für Angler < 14 J (mit max. 1 Angelrute) gillt in Begeleitung eines Erwachsenen (+18J) im Besitz eines gültigem Angelscheins oder Jahreslizenz.

 

  1. Es gibt 3 Arten von Lizenzen, deren Preis jährlich von dem club bestätigd wird:

 

– Tageskarte zum Angeln mit maximal 2 Ruten : 5,- EURO

– Jahreskarte zum Angeln mit maximal 2 Ruten: 30,- EURO

– “Karpfer” Jahreskarte zum Angeln mit maximal 2 Ruten : 50,- EURO

 

  1. Das Angeln auf Raubfisch ist verboten!

 

  1. Der Teich ist das ganze Jahr über von 06 – 22 Uhr  zum Angeln geöffnet. Eventuelle Ausnahmen werden rechtzeitig von der Organisation bekanntgegeben ( Vereinshaus , Website grasduinvissers.be, etc…)

 

  1. Das Angeln ist ausschliesslich gemäss den CLubregeln erlaubt . Jeder Angler hat diese Regeln zu kennen und zu respektieren.   Ohne Beachtung dieser Regeln kann der Angelschein verweigert oder jeder Zeit eingezogen werden.

 

  1. Je nach Notwendigkeit kann der Vorstand ein allgemeines oder individuelles Angelverbot verhängen.
  1. Diese Regeln sind die Richtlinie für den Angler. Die Elritze kann mit der Stange oder der Futterrute fischen (die Oberseite der Rute                   dient als Bissregistrierung). Alle anderen Stangen oder Rigs (Gießstangen) sind nicht erlaubt. Dies wird überwacht. Sie können mit                   maximal zwei Ruten fischen. Für das Karpfenfischen wurden separate Karpfenbestimmungen erstellt.

 

  1. Sie müssen einen mit Wasser gefüllten Futtereimer haben (mit einem Mindestdurchmesser von 40 cm – dies ist kein Haushaltseimer!), Um den Fisch auszuhaken.
    Möglicherweise ist eine Aushakmatte ein Plus. Ein ausreichend großes Kescher mit einem anständigen Griff, um den Fisch korrekt und gesund landen (schöpfen) zu können, ist erforderlich.

 

. Bei Karpferangeln sind Abhang matten verplfichtet. Jeder Angler sollte über ein entsprechend grosses Netz verfügen, angepasst an die Fangart sowie einen grossen Futtereimer (ca 40 cm Durchmesser) um den Fisch zu enthaken.

 

12.Das Angeln ist ausschliesslich mit maximal 2 Angelruten mit je einem Haken zugelassen.  Andere Angelgeräte sind ausgeschlossen.   Die Angelstellen sind am Teich ausgeschildert.

Die Angler müssen die Umgebung und die Anlagen respektieren!

Für Personen mit körperlichen Einschränkungen sind an den Anlagen 3 Plätze reserviert in der Näge vom Sanitärblok.

  1. Karpfer können nur gefischt werden mit gültiger Karpfer-Jarhreslizenz und Karpferruten (max.13).  Das Karpferangeln mit einer normalen Tages- oder Jahreslizenz ist verboten.

Für das Karpferangeln gibt es 13 Jahreslizenzen, wenn diese verteilt sind wird mit einer Warteliste gearbeitet.

Es dürfen ohne schriftliche Einwilligung des clubs ‘De Grasduinvissers Bredene vzw’ keine Wettkämpfe stattfinden.

  1. Um den Bestand zu schützen, kann der Vereinsvorstand der ‘De Grasduinvissers Bredene vzw’ als auch die Gemeinde Bredene in folgenden Situationen das Angeln zeitweilig verbieten: nach Fischaussetzung, in aussergewöhnlichen Wetterumständen,  bei Wasserstand, bei höhere Gewalt, bei Instandhaltungsarbeiten am Ufer oder Teich und bei kommunalen Tätigkeiten.

 

  1. Die ‘Grasduinvissers Bredene vzw’ organisieren im Jahr diverse Angelwettkämpfe fur Mitglieder mit einer Jahreslizenz.  An jenen Tagen ist der Teich zur Hälfte (Seite Sportplatz) hierfür reserviert.  Die andere Seite bleibt für die Freizeitfischerei geöffnet. Die Wettkampfteilnehmer müssen sich an die Wettkampfregeln halten. Die Termine dieser Wettkämpfe und die Regeln werden mitgeteilt über die ‘ grasduinvissers.be ’ und über die Anzeigen am Sanitärblock.

 

  1. Der Verwaltungsrat übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich Verletzungen an Personen, Schaden an Eigentum oder Sachvorständen, Verlust, Diebstahl oder der gleichen verursacht wärend dem Aufenthalt am Teich. Die Aufsichtspersonen und die Vorstandsmitglieder können jeder Zeit die Genehmigung widerruffen, wonach der Verwaltungsrat entscheidet welche weiteren Massnahmen ergriffen werden.

 

  1. Bei Verstoss gegen die Regeln werden Polizeistrafen verhängt.

 

  1. Dieser Beschluss wird bekannt gemacht durch Abgeben zusammen mit der Jahreslizenz und durch Anschlag auf der Informationstafel und am Fenster  des Sanitärblocks.

 

Der Verein “Grasduinvissers Bredene vzw. ” Wunschen ihnen viel Erfolg und erholung an der Teich!!

Mit Freundliche grüssen.